FG Spezieller Artenschutz
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Spezieller Artenschutz
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Artenschutzrechtliche Genehmigungen
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.
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Baumfällgenehmigung - Erteilung auf privatem Grund
Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung.
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Landschaftsschutzgebiete Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ...