FG Immissionsschutz, Abfall
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Immissionsschutz, Abfall
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
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Immissionsschutz - immissionsschutzrechtliche Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Betreiber von Anlagen, die nicht vom Genehmigungserfordernis des § 4 Absatz 1 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfasst sind, unterliegen gleichwohl den Pflichten...
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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).