Stadt Boizenburg/ Elbe - Gewerbeangelegenheiten
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe - Gewerbeangelegenheiten
Kirchplatz 6
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 6
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke beantragen
Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.
Die Handwerkskammer erteilt Ausübungsberechtigungen nach § 7a Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk oder nach § 7b Handwerksordnung an langjährig tätige Gesellen.
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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.