Landkreis Nordwestmecklenburg - Personen- und Güterverkehr
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg - Personen- und Güterverkehr
Börzower Weg 3
23936
Grevesmühlen, Stadt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Verkehrsanbindung
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Grevesmühlen
Regionalbahn:
Grevesmühlen
Parkplätze
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 - 22 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Für...
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Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren? Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).
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Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
Sie befördern mit Ihrem Mietwagenbetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits erteilten Genehmigung beantragen.
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Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
Sie befördern mit Ihrem Taxibetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits erteilten Genehmigung beantragen.
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Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
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Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr, zum Beispiel durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
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Genehmigung für Mietwagen beantragen
Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
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Gewerblicher Güterkraftverkehr – Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Taxigenehmigung beantragen
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
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Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
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Übertragung einer Mietwagengenehmigung beantragen
Sie wollen die Genehmigung für Ihr Mietwagengewerbe von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
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Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
Sie befördern mit Ihrem Mietwagenbetrieb gewerbsmäßig Personen? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
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Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Erlaubnis beantragen.