Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung hat für die Erfüllung der Aufgaben und Leistungen gemäß des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Gesamtverantwortung, einschließlich der Planungsverantwortung.

Die Aufgaben und Leistungen umfassen die Bereiche Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die Hilfen zur Erziehung. Für die einzelnen Bereiche werden regelmäßige Papiere erarbeitet. Diese zeigen die Entwicklungen, die IST-Situation, mögliche Prognosen und Handlungsempfehlungen auf.

Auch gehört die Anerkennung eines freien Trägers der Jugendhilfe zu den Aufgaben der Jugendhilfeplanung. Weitere Informationen sind hierzu beim zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin
Jugendhilfeplanung

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Frau Janine Thalheim
Telefon: +49 385 545-2174
Position: Jugendhilfeplaner/in

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja