Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Arbeitsmedizinischer Dienst

Der arbeitsmedizinische Dienst unterstützt die Landeshauptstadt Schwerin in Ihrer Funktion als Arbeitgeberin bei der Erfüllung ihrer gesetzlich verankerten Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz (z.B. nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsmedizinischen Regeln, Arbeitszeitgesetz, Fahrerlaubnisverordnung).

Gemäß DGUV Vorschrift 2 erfolgt hierbei eine vollumfängliche Betreuung in der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung als auch in der betriebsspezifischen Betreuung. Angelehnt an das Arbeitssicherheitsgesetz besteht eine enge Zusammenarbeit mit der internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein fortlaufender Austausch mit dem Personalrat. Bei der Erfüllung der arbeitsmedizinischen Aufgaben gilt die gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde und ausnahmslos die ärztliche Schweigepflicht.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Arbeitsmedizinischer Dienst

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Frau Dr. Adina Lachi
Telefon: +49 385 545-2810
Position: Fachärztin für Allgemeinmedizin; Fachärztin für Arbeitsmedizin
Frau Karoline Kucz
Telefon: +49 385 545-2811
Position: Arbeitsmedizinische Fachassistenz

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja