Stadt Ludwigslust - Ordnung und Sicherheit
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ludwigslust - Ordnung und Sicherheit
Schloßstraße 38
19288
Ludwigslust, Stadt
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
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Angriffe durch Tiere melden
Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (110) oder die Integrierten Regionalleitstellen (112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.
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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Gemeinnützige Einrichtung oder Sozialer Dienst beantragen
Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als gemeinnützige Einrichtung oder sozialer Dienst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
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Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
Für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt, ebenso für die Nutzung eines gefährlichen Hundes für die Zucht.
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Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
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Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
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Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.
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Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
Hier können Sie die Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit beantragen sowie den Ersatz und den Umtausch.
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Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen dem Besitzer, dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde angezeigt werden. Mit der Abgabe des Fundtieres im zuständigen Tierheim gilt die Anzeigepflicht als erfüllt.
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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
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Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über...
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Wilden Müll melden
Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen.
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Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.
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Zur Fischereischeinprüfung anmelden
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert. Die Sachkundeprüfung...