Einwohnermeldeamt/Kultur
Ihre zuständige Stelle
Amt Parchimer Umland
Einwohnermeldeamt/Kultur
Walter-Hase-Straße 42
19370
Parchim, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
außerhalb der Öffnungzeit nach vorheriger Vereinbarung
jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
-
Adressänderung im Personalausweis beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, dann müssen Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Wohnung persönlich oder online anmelden. Dabei wird die neue Adresse auch auf Ihrem Personalausweis geändert.
-
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet...
-
Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
-
Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
-
Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst erstellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
Der/die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen: beliebig oft zu Hause wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünsch...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen...
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3....
-
Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet. Mit der elektronischen Signatur kann ein digital...
-
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei...
-
Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
-
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.
-
Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
-
Hauptwohnung abmelden
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
-
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig. -
Reisedokument für den Notfall beantragen
Wenn Ihnen kurz vor Reiseantritt auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, als deutsche Staatsangehörige kurzfristig Ersatzpapiere beantragen.
-
Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
-
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
-
Vorläufiger Personalausweis
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durc...
-
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
-
Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
-
Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.