Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Eingliederungshilfe
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Eingliederungshilfe
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen eine Person mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
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Frühförderung
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.
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Leistungen zur sozialen Teilhabe nach SGB IX
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe soll behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Behinderte Menschen sollen in der Ausbildung und im Beruf möglichst die gleichen Chancen haben wie nichtbehinderte Menschen.