Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates
Platanenstraße 43
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Deutsche Rentenversicherung
Bus:
2, 22
Parkplätze
Parkplätze
weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)
Der Zugang zu Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) geregelt. Grundsätzlich wird hier allen...
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Bundestagswahl Feststellung
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung...
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Beamten beziehungsweise Angestellten des öffentlichen Dienstes oder eines...
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Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen.
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Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
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Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
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Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
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Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert werden. Bis zur Zulassung können Wahlvorschläge zurückgenommen werden. Der zuständige Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
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Landtagswahl
Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...
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Zuschuss für Vorhaben, die durch die Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden, beantragen
Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER.