Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen
An der Hochstraße 1
17036
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Deutsche Rentenversicherung
Bus:
22
Bus:
2
Parkplätze
Parkplätze
weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Bestattungskostenhilfe beantragen
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
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Blindengeld Gewährung
Für Mecklenburg-Vorpommern gilt das Landesblindengeldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBlGG M-V). Danach erhalten blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die ihren...
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Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
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Kriegsopferfürsorge für Beschädigte beantragen
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
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Kriegsopferfürsorge für Hinterbliebene beantragen
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
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Kriegsopferfürsorge Gewährung
1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie...
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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erhalten, sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine...
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Pflegestützpunkte
Angepasst an die jeweilige persönliche Situation der Rat- und Hilfesuchenden soll durch Beratung und mögliche Hilfestellungen eine bedarfsgerechte Lösung für die Pflege- und Entlastungsversorgung - ggf. zusammen mit den Angehörigen oder Betreuern - gefunden und vermittelt werden.
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung beantragen
Wenn Sie einen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben, können Sie einen Antrag stellen, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.
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Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine...