Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung
An der Hochstraße 1
17036
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Deutsche Rentenversicherung
Bus:
22
Bus:
2
Parkplätze
Parkplätze
weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.
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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
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Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen
Eltern, denen eine Kostenbeteiligung für die Kindertagesförderung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist, können sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ...
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Hortbetreuung
Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
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Kind bei Kindertagespflege anmelden
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.
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Kind in KiTa anmelden
Eltern können ab dem 01.01.2020 ihre Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege beitragsfrei betreuen lassen.