Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Liegenschaftskataster
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Liegenschaftskataster
Platanenstraße 43
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Am Bürgerhaus
Bus:
3
Bus:
2
Bus:
11/12 (dat Bus)
Bus:
Citylinie
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
-
Auskunft über Alteigentümer, historische Unterlagen auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation beantragen
Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.
-
Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen.
-
Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
-
Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.
-
Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
Wenn Sie Ihre aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen (verschmelzen) möchten, können Sie eine Verschmelzung beantragen.
-
Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.
-
Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
-
Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
-
Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.
-
Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.
-
Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
-
Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.