Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Baukontrolle und Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, sie ist jedoch an die Maßgaben des Baugesetzbuches, wie sie unter § 1 BauGB aufgeführt sind, gebunden. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Baukontrolle und Bauleitplanung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Frau S. März
Telefon: +49 3841 3040-6360
Fax: +49 3841 3040-86360
Funktion: Fachgebietsleitung Baukontrolle und Bauleitplanung
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja