Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft
Dreescher Markt 2
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Entschädigung für Maßnahmen im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur unschädlichen Beseitigung von erlegtem Schwarzwild aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beantragen
Als Jagdausübungsberechtigte/r können Sie für die Erlegung von Schwarzwild in Ihrem Revier (gelegen im ASP-Restriktionsgebiet) eine Aufwandsentschädigung beantragen.
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Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln der Jagdabgabe Zuwendungen zur Förderung des Jagdwesens in Mecklenburg-Vorpommern.
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Zuwendungen zum Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beantragen
Privatwaldbesitzer, deren Waldflächen innerhalb eines FFH-Vogelschutzgebietes liegen, können für erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen bzw. geminderte Erträge einen Walderschwernisausgleich beantragen.