Meldeangelegenheiten
Ihre zuständige Stelle
Stadt Teterow
Meldeangelegenheiten
Marktplatz 1-3
17166
Teterow, Bergringstadt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Amtliche Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
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Änderung der Hauptwohnung melden
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
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Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine...
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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.
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Einfache Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
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Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Über das Serviceportal können Sie die Adressen von Einwohnern entsprechend den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes erfragen.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft auch persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
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Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine schriftliche Meldebescheinigung beantragen.
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Hauptwohnung abmelden
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
Als Leiter einer Beherbergungsstätte, eines Zelt- bzw. Campingplatzes oder eines Hafens sind Sie verpflichtet, besondere Meldescheine vorzuhalten. Sie haben jeden Gast, der...
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Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
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Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
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unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass...
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Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
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Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
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Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.