Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.
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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
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Finanzielle Hilfen für Eltern und für Träger von Tageseinrichtungen
Eltern, denen eine Kostenbeteiligung für die Kindertagesförderung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist, können sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ...
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Hortbetreuung
Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
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Kind bei Kindertagespflege anmelden
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.
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Kind in KiTa anmelden
Eltern können ab dem 01.01.2020 ihre Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege beitragsfrei betreuen lassen.