Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.
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Änderungen im Jagdschein eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.
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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
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Dokumentierung von Jagdabschüssen
Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes Jagdjahr im Vorfeld Abschusspläne für die vorkommenden Schalenwildarten zu erstellen.
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Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
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Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes z...
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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.
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Erwerb einer Waffe anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
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Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.
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Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.
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Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
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Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Jagderlaubnis beantragen
Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen. Eine...
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Jagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt.
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Jagdschein beantragen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt.
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Jagdschein für Ausländer beantragen
Wer die Jagd in der Bundesrepublik Deutschland ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
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Jagdschein für Falkner beantragen
Wer die Falknerei ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sowie eines gültigen Falknerjagdscheines sein.
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Jagdschein für Jugendliche beantragen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
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Kleinen Waffenschein beantragen
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.
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Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Sie möchten explosionsgefährliche Stoffe gewerbsmäßig aufbewahren? Dann können Sie für die Errichtung, den Betrieb oder wesentliche Änderungen des Lagers eine Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen.
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Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz notwendig.
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Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.
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Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
Zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Pflegeeinrichtungen
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für...
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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Schießerlaubnis beantragen
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
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Schwarzarbeit Prüfung
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt:
- durch Schwarzarbeit fallen reguläre Arbeitsplätze weg
- sie verursacht erhebliche Steuerausfälle
- Unternehmer werden in ihrer Existenz bedroht.
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Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Näheres erfahren Sie hier.
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Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Um eine Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin/ oder Bezirksschornsteinfeger bewerben
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.
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Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprenG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i.d.R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
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Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
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Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.
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Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.
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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
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Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
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Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
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Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
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Waffenschein beantragen
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
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Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
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Waffen und Munition - Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Wiedererteilung des Jagdscheins beantragen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die zuständige Untere Jagdbehörde oder das zuständige Gericht kann nach Einziehung des Jagdscheins eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheines festsetzen.
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Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
Die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen erfolgt durch die Jagdbehörde an den Jagdausübungsberechtigten.
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Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
Personen, die die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.