Landeshauptstadt Schwerin - Team Vollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist Aufgabe der Fachgruppe Stadtkasse als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Zwangsvollstreckung eigener städtischer Geldforderungen aber auch für die Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Stadtgebiet zuständig. Die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse sind zum Beispiel befugt, Durchsuchungen und Sachpfändungen bei Schuldnern durchzuführen. Die Vollstreckungsbehörde erlässt unter anderem Pfändungs- und Überweisungsverfügungen zu Forderungspfändungen oder lädt Schuldner zur Abgabe von Vermögensauskünften zur Offenbarung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Alle Entscheidungen betreffen unmittelbar die Schuldner unserer Stadt oder Dritter.

Herr Dirk Tümmel
Telefon: +49 385 545-1522
Fax: +49 385 545-1479
Position: Leiter

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja