Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

Die Verkehrsbehörde ist zuständig für:

  • die Anordnung von Bau- oder Arbeitsstellen
  • die Anordnung aller dauerhaften Beschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und von Verkehrsverboten, sowie Gewährung von Parkerleichterungen
  • die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei gewerblicher und privater Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den  Gemeingebrauch hinaus
  • die Anordnung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im Rahmen von Veranstaltungen

Die Verkehrsbehörde ist Ansprechpartner für die Schulwegsicherheit und ihr obliegt die Geschäftsführung der Unfallkommission.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Herr Heiko Hawel
Telefon: +49 385 545-1909
Position: Fachgruppenleiter

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja