Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Die Aufgaben der Fachgruppe "Stadtentwicklung und Stadtplanung" umfassen insbesondere das gesamte Spektrum der räumlichen Planungen: Die von der Integrierten Stadtentwicklungsplanung, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept über die gesamtstädtische Flächennutzungsplanung werden mittelfristige und gesamtstädtische Konzepte erarbeitet. Die gesetzliche Grundlage des kommunalen Planungsrechts ist im Baugesetzbuch definiert. Für einzelne Bereiche werden die städtebaulichen Ziele in einzelnen Bebauungsplänen konkretisiert. Bebauungspläne werden als kommunales Ortsrecht (Satzung) beschlossen und sind für jede Bürgerin und jeden Bürger verbindlich.

Neben der Bauleitplanung gestaltet die Fachgruppe den Prozess der Stadterneuerung der Innenstadt und des Stadtumbaus der Großwohnsiedlungen.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Herr Andreas Thiele
Telefon: +49 385 545-2656
Fax: +49 385 545-2609
Position: Leiter

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja