Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Bauen und Denkmalpflege

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege ist unterteilt in zwei Fachgruppen, die Bauordnung und die Denkmalpflege. Beide Aufgaben werden häufig in den Baugenehmigungsverfahren konzentriert und dem Bürger gegenüber in einem Bescheid vermittelt. Dabei gehören zur Bauordnung die Eingangsbearbeitung, Gebühren und Baulasten; die Widerspruchsbearbeitung und die Antragsbearbeitung. In der Denkmalpflege gibt es auch die Befassung mit den Einzeldenkmalen, den Denkmalbereichen und das Sonderthema Weltkulturerbe.

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege vereint zwei untere staatliche Aufgaben, die gestalterisch bewahrend und in die bauliche Entwicklung der Stadt ordnend eingreifen. Wie in dem Leitbild der Stadt formuliert mit der Zielsetzung Tradition und Moderne, soll das historische Stadtbild bewahrt und erneuert werden. Der weitgehende Erhalt der historischen Stadtstruktur gehört zu den besonderen Qualitäten.

Die Festsetzung der Denkmalbereiche, die Erhaltungssatzungen und die Werbesatzung sichern die erhaltende Stadterneuerung. Neues, modernes Bauen findet dabei in Baulücken und auf ehemaligen militärischen oder gewerblichen Flächen statt. Energiesparendes Bauen und das barrierefreie Bauen haben in den letzten Jahren durch die Novellierung der Landesbauordnung an Bedeutung zugenommen und stellen wichtige Ziele dar.

Die Landeshauptstadt Schwerin – vertreten durch den Fachdienst Bauen und Denkmalpflege – nimmt im übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Bauen und Denkmalpflege

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Herr Andre Böckers
Telefon: +49 385 545-2185
Position: kommissarischer Leiter

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja