Personal, Lehrausbildung
Ihre zuständige Stelle
Amt Löcknitz-Penkun
Personal, Lehrausbildung
Chausseestr. 30
17321
Löcknitz
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
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Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung beantragen
Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
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Berufsausbildung - Ausbilder - widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung
Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Ist der Ausbildende selbst fachlich nicht geeignet, kann er persönlich und fachlich geeignete Ausbilde...
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Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
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Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
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Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
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Landtagswahl
Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...