60.1 Bauverwaltung
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.1 Bauverwaltung
Stadthaus Markt 15
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundes- bzw. Landesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
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Ausgleichsbetragserhebung in Sanierungsgebieten
In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sind nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahmen Ausgleichsbeträge zu erheben. Der Ausgleichsbetrag ist der Anteil des einzelnen...
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Erschließungsbeitrag Erhebung
Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
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Erschließungsverträge abschließen
Sie sind Investor und wollen ein neues Baugebiet erschließen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
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Gebühren Wasserverband / Bodenverband umlegen
Die Kosten des Zweckverbands für die Instandhaltung von Gräben und Schöpfwerken können umgelegt werden.
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Sanierungsgenehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden...
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Stellplatzablösevereinbarung für Stellplätze abschließen
Sie sind Investor und können bei einem Bauprojekt nicht die geforderten Stellplätze herstellen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
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Straßenausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Kanalanschlussbeiträge erheben
Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Kanalausbaubeiträge können auf anliegende Grundstückseigentümer umgelegt werden.