Bau- und Gebäudemanagement
Ihre zuständige Stelle
Amt Güstrow-Land
Bau- und Gebäudemanagement
Haselstraße 4
18273
Güstrow, Barlachstadt
Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus:
200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Abwasser - Beseitigung
Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) sowie das...
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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
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Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung beantragen
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
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Bebauungsplan - Auskunft
Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des...
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Bebauungsplan - Erläuterung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...
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Flächennutzungsplan Auskunft
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegun...
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Grabmale: Genehmigung beantragen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
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Hausnummer - Festsetzung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung...
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Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen...
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Übertragung eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Änderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
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Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.