Stadt Neubukow (18233) - Gewerbe
Ihre zuständige Stelle
Stadt Neubukow (18233) - Gewerbe
Am Markt 1
18233
Neubukow, Schliemannstadt
Öffnungszeiten
Dienstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
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Gewerbe anmelden
Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfangen wollen, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
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Gewerberegisterauszug
Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß...
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Gewerbe ummelden
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine...
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Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten,...
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Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.