Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde
Börzower Weg 3
23936
Grevesmühlen, Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Verkehrsanbindung
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn:
Grevesmühlen Bahnhof
Parkplätze
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
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Auskunft zum Denkmal beantragen
Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
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Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen beantragen
Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
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Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
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Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...
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Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
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Genehmigung der Änderung von Denkmalen beantragen
Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.
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Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen beantragen
Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V stellen.