Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin.“ (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Gleichstellungsbeauftragte

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

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Malzfabrik
Bus: Malzfabrik

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Bilder