Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Bauordnung und Bauleitplanung
Ihre zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Bauordnung und Bauleitplanung
Hanshäger Strasse 1
18374
Zingst, Ostseeheilbad
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
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Sanierungsgenehmigung
Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden...
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.