Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Verkehrsangelegenheiten
Ihre zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung Ostseeheilbad Zingst - Verkehrsangelegenheiten
Hanshäger Strasse 1
18374
Zingst, Ostseeheilbad
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr - Festsetzung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über...