Amt Grabow - Wohngeldstelle
Ihre zuständige Stelle
Amt Grabow - Wohngeldstelle
Marktstraße 9
19300
Grabow, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Rosenstraße
Anzahl:
Kostenfrei
Marktplatz
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Marktplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
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Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist. -
Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist. -
Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Wohngeld Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
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Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.