Allgemeine Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Ihre zuständige Stelle
Stadt Lübtheen
Allgemeine Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
Amtsstr. 3
19249
Lübtheen, Stadt
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 16
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
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Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
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Förderung des Rückbaus leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen
Mit dem Bund / Länder-Programm "Stadtumbau Ost" sollen die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in den neuen Ländern gesichert und die durch den teilweise dramatischen...
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Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden. Bei Unfallgefahr...
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Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen...
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.