Steuern und Abgaben
Ihre zuständige Stelle
Amt Boizenburg-Land
Steuern und Abgaben
Fritz-Reuter-Straße 3
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
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Gewerbesteuererklärung abgeben
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
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Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
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Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
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Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
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Vergnügungsteuer Erhebung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die...